Die neuen Regelungen

Mit der DSGVO und dem neuen BDSG wurde der Datenschutz in Europa vereinheitlicht und damit revolutioniert. Plötzlich müssen sich KMUs mit Themen wie Verfahrensverzeichnissen, Auftragsverarbeitungen und Datenschutzbeauftragten auseinandersetzen. Doch was genau heißt das alles eigentlich?

Schon vor der DSGVO gab es in Deutschland strenge Datenschutzgesetze, zu deren Einhaltung Unternehmen aller Größen verpflichtet waren. Mit den neuen Gesetzen wurden nun allerdings die Rechte betroffener Personen deutlich ausgeweitet. So ist es nun jeder Person möglich, jederzeit die Auskunft über die Datenverarbeitung zu erfragen. Auch das Recht auf Vergessenwerden oder das Recht auf Widerruf und einige weitere sind nun fest in den neuen Regelungen verankert. Dies führt zu Unsicherheiten und einer hohen Gefahr von Bußeldern bei Nichteinhaltung der neuen Gesetze.