Was ist zu beachten?

Die Antwort auf diese Frage ist relativ simpel: Datenschutz bedeutet in erster Linie Dokumentation. Im Rahmen des Verfahrensverzeichnisses dokumentieren Sie Ihre Prozesse mit personenbezogenen Daten und die Art und Weise, wie innerhalb der Prozesse mit diesen Daten umgegangen wird. Anhand von Auftragsverarbeitungsverträgen dokumentieren Sie Ihre Unterauftragnehmer und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten dieser. So zieht sich das die Dokumentation von Gegebenheiten durch die gesamte Datenschutz-Welt.

Daneben gibt es aber auch ganz praktische Bereiche des Datenschutzes: Die Sensibilisierung der Mitarbeiter stellt beispielsweise einen zentralen Baustein der Datenschutz-Organisation dar. Auch die Prüfung der eingesetzten Verfahren und Prozesse gehört zwingend dazu, um so die konforme Datenverarbeitung sicherstellen zu können.